Pflanzenkläranlagen
Pflanzenkläranlagen (PKA) gehören zu den naturnahen Abwasserreinigungs- systemen. Seit mehreren Jahrzehnten werden sie weltweit zur Abwasserreinigung eingesetzt. Durch hohe Leistungsfähigkeit, den geringen Arbeitsaufwand und die relativ geringen Investitionskosten ist der Einsatz von Pflanzenkläranlagen keine Seltenheit mehr. Die Spanne der Einsatzgebiete ist sehr groß, sie reicht von kleinen Hausanlagen über industrielle und landwirtschaftliche Abwasserreinigung bis hin zur Reinigung von Deponieabwässern. Es wurden unterschiedlichste Systemvarianten entwickelt, die den verschiedensten Ansprüchen Rechnung tragen können. Jede Anlage kann, je nach Standort, auf die jeweiligen Nutzungsansprüche abgestimmt und im Sinne des Wasser- und Stoffrückhaltes optimal geplant werden. Dadurch sind Pflanzenkläranlagen bestens geeignet, um Abwässer ortsnah zu reinigen, Inhaltsstoffe zurück zu gewinnen und diese für weitere Verwendungsmöglichkeiten nutzbar zu machen.
Ob Beratung, Planung zum Selbstbau oder komplette Bauausführung, gern erarbeiten wir mit Ihnen die ideale Lösung. Sprechen Sie uns an!

Genehmigung & Fördermittel für Pflanzenkläranlagen
Achtung - verschenken Sie keine Fördermittel!
Die Nachrüstung Ihrer Mehrkammergrube mit einem technischen Nachrüstsatz zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird mit 1000 € 4 (EWG) Personen gefördert.
Fördermittel können Sie bei Ihrem Zweckverband oder bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Da der Bau einer Pflanzenkläranlage aber als NEUBAU zu werten ist, wird der Bau einer Pflanzenkläranlage generell mit 1500,00 € für 4 (EGW) Personen gefördert.
Zuschlag, bzw. pro EW weitere 150,-€!
Beispiel: Für die Anlage einer 6 EWG - Anlage erhalten Sie eine Förderung von 1800,00 € !
Beantragen Sie daher die Nachrüstung Ihrer vorhandenen Mehrkammergrube mit einer Pflanzenkläranlage immer als Neubau!
Genehmigung:
Wenn eine Kleinkläranlage gebaut werden muss, so benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis (§7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) zur Einleitung des gereinigten Schmutzwassers. Dabei macht es keinen Unterschied ob Sie das wasser in einen Vorfluter einleiten
oder in das Grundwasser versickern.
Den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis stellen Sie bei der zuständigen Unteren
Wasserbehörde des Landratsamtes.
Die von uns eingesetzten Pflanzenkläranlagen verfügen über eine bauaufsichtliche Zulassen, die sogennante "Z-Nummer". PKA`s mit einer solchen "Z-Nummer" werden in der Regel reibungslos genehmigt. Ohne diese Zulassung ist ein Einzelgenehmigungsverfahren notwendig, was zweifellos langwieriger ist.
Erfolgt die Ableitung des gereinigten Abwassers in einen bestehenden Kanal (Rechtsträger Abwasserzweckverband), so müssen Sie lediglich ein Antrag auf Bau und Betrieb einer Grundstücksentwässerungsanlage gestellt werden. Dieser Antrag kann formlos erfolgen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens, wird außerdem die Befreiung des Antragstellers von der Abwasserüberlassungspflicht geprüft.
Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- die Zulassungsnummer der Kläranlage ("Z-Nummer")
- das entsprechende ausgefüllte Formular
- Übersichtsplan M 1 : 25.000 mit der eingezeichneten Kläranlage und der Ableitung des gereinigten Abwassers
- ein Lageplan 1 : 500 mit der eingezeichneten Kläranlage und der Ableitung des gereinigten Abwassers, (amtliche Flurkarte)
- genaue technische KKA-Beschreibung
- Zeichnungen und Berechnungen der Kläranlage
- bei Versickerung - Einleitung in das Grundwasser: ein Versickerungsgutachten
Sollten Sie sich für den Bau einer Pflanzenkläranlagen PKA ELSA von Landschaftswerk Dresden entscheiden, so erhalten Sie mit Ihrem Angebot die notwendigen Unterlagen als Anlage zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis. Natürlich übernehmen wir das Genehmigungsverfahren auch gern für Sie!